FESTIVALS

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Schweizer Film Festivals

Die ISAN Nummer für audiovisuelle Werke ist heute ein anerkannter Industriestandard, wenn es um die Veröffentlichung von Filmen geht.

ISAN ist also wichtig für die an Ihrem Festival teilnehmenden Filmschaffenden und unter gewissen Voraussetzungen im Rahmen der Meldepflichten gegenüber dem Bundesamt für Kultur (BAK) sogar obligatorisch (Filmverordnung, SR 443.11, Art. 15 – 16a FiV). So müssen geförderte Produktions- und Verleihunternehmen sowie in- und ausländische Unternehmen, die Filme ausserhalb des Kinos verwerten (u.a. Verkauf über Abruf- oder Abonnentendiensten) von Gesetzes wegen auch eine ISAN an das BAK melden. Darüber hinaus gelten Meldepflichten auch gegenüber Verwertungsgesellschaften im Rahmen der Tarife für die kollektive Verwertung. Die gesetzlichen und tariflichen Pflichten eine ISAN für ein audiovisuelles Werk dem BAK oder einer Verwertungsgesellschaft zu melden, wird in der Schweiz eingeschränkt auf Schweizer Produktionen oder schweizerisch-ausländische Koproduktionen. Zudem sind nur Werke von einer Länge über 60 Minuten betroffen. ISANisiert werden kann aber selbstverständlich auch ein Kurzfilm, dann allerdings freiwillig.

Was ist eine ISAN?

ISAN ist eine Kennzeichnung für audiovisuelle Werke einschliesslich Animation und Computerspiele. Eine Zahlenkombination macht es möglich, dass ein Werk eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet wird und dadurch in einer zunehmend digitalisierten Welt global identifizierbar bleibt. Eine ISAN kostet CHF 30. Der Preis ist je nach Menge und Aufwand für ISAN Switzerland verhandelbar.

Damit für Sie als Organisatorin von Festivals und auch für die Filmschaffenden möglichst wenig bürokratischer Aufwand entsteht, wäre die direkte Anmeldung bei ISAN Switzerland der kürzeste Weg. Ein Hinweis auf Ihrer Website, dass die ISAN für die Anmeldung von Filmen ab einer Dauer von 60 Minuten erforderlich ist und der Link auf unsere Website https://isanswitzerland.ch/kundenkonto/online-registrierung  würde genügen. Dort können sich die Filmschaffenden registrieren lassen und ihre Werke anschliessend selber erfassen. Damit wäre den Filmschaffenden, meldepflichtigen Unternehmen und auch ISAN durch die Verbreitung von ISAN zum Schutz und zur Verwaltung von audiovisuellen Kulturgut gedient. 

Gerne erläutern wir dir diese Details in einem direkten Gespräch und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Freundliche Grüsse

ISAN Switzerland